Kosten

Da ich über Kassenzulassung für Frankfurt und Hanau verfüge, kann die Psychotherapie regulär im Rahmen der Grundversorgung über die Gesetzlichen und Privaten Krankversicherungen abrechnet werden. Voraus­set­zung für die Kosten­über­nahme ist das Vorliegen einer seelischen Erkrankung nach dem Sozialge­setzbuch (SGB V) und die bei mir grundsätzlich gewährleistete Behandlung nach den Psychothera­pie-Richtlinien. Wenn Sie die Psychotherapie ohne vorliegende Erkrankung lediglich zur Lebens­be­gleitung, persönlichen Weiter­entwicklung, Konflikt­bewältigung oder zur Bewältigung allgemeiner Lebensprobleme möchten, müs­sen Sie diese im Rahmen eines Coachings selbst bezahlen.

Von mir werden folgende Patienten behandelt:

  • Gesetzlich Krankenversicherte
  • Privat Krankenversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahler

Terminabsage und Ausfallhonorar

Jedem kann es einmal passieren, dass er einen Termin nicht wahr­neh­men kann oder dieser im Stress des Alltags untergeht. Folgende Festlegungen gelten für meine Praxis:

  • Keine Kosten für den Patienten, wenn die Sitzung mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.
  • Ausfallhonorar, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird oder nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.