Da ich über Kassenzulassung für Frankfurt und Hanau verfüge, kann die Psychotherapie regulär im Rahmen der Grundversorgung über die Gesetzlichen und Privaten Krankversicherungen abrechnet werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen einer seelischen Erkrankung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und die bei mir grundsätzlich gewährleistete Behandlung nach den Psychotherapie-Richtlinien. Wenn Sie die Psychotherapie ohne vorliegende Erkrankung lediglich zur Lebensbegleitung, persönlichen Weiterentwicklung, Konfliktbewältigung oder zur Bewältigung allgemeiner Lebensprobleme möchten, müssen Sie diese im Rahmen eines Coachings selbst bezahlen.
Von mir werden folgende Patienten behandelt:
- Gesetzlich Krankenversicherte
- Privat Krankenversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler
Terminabsage und Ausfallhonorar
Jedem kann es einmal passieren, dass er einen Termin nicht wahrnehmen kann oder dieser im Stress des Alltags untergeht. Folgende Festlegungen gelten für meine Praxis:
- Keine Kosten für den Patienten, wenn die Sitzung mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.
- Ausfallhonorar, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird oder nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.