Dauer der Therapie

Die Therapiedauer unterscheidet sich von Fall zu Fall. Eine Schätzung des erforderlichen Therapieumfangs erfolgt nach den ersten fünf Probesitzungen. Es wird entschieden, ob eine Kurzzeittherapie (25 Stunden) oder eine Langzeittherapie (40 oder 45 Stunden) beantragt wird. Bei weiterem Behandlungsbedarf kann eine Fortführung der Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden (maximal 80 Stunden).


Nach Therapieabschluss folgen in der Regel zwei Jahre Wartezeit, bis ein erneuter Anspruch auf Psychotherapie besteht. Die gilt aber nur für die gleiche Erkrankung, beim Auftreten einer anderen seelischen Erkrankung oder in besonderen Ausnahmefällen entfällt diese Wartezeit.