Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen normalerweise nicht persönlich entgegen genommen werden können. Wenn Sie mir eine Nachricht hinterlassen (Anrufbeantworter oder E–Mail) wird diese wird nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden beantwortet. In Ausnahmefällen kann dies auch länger dauern.
Aufgrund der Schweigepflicht darf ich bei einem Rückruf keine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter hinterlassen, wenn bei der Ansage nicht ihr vollständiger Name genannt wird.